Wednesday, August 5, 2020

Mit H-Kennzeichen ins Ausland: Reisen im Oldtimer - ADAC

misaltag.blogspot.com

Wer mit dem Oldtimer ins Ausland fährt, sollte die Vorschriften kennen: Wohin darf man mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen? Wo ist das D-Schild Pflicht und was gilt in Umweltzonen?

  • Bei H- und Saison-Kennzeichen keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland

  • Vorab über Umweltzonen entlang der Route informieren

  • In vielen Nicht-EU-Staaten ist ein D-Schild nötig

H-Kennzeichen: Keine Probleme im Ausland

Wer ein H-Kennzeichen an seinem Oldtimer hat, muss auf Reisen keine Probleme befürchten: Damit gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist.

Voraussetzung für beide Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren (Erstzulassung, nicht Baujahr). Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.

Tipps für die richtige Zulassungsart

Saison-Kennzeichen: Ohne Einschränkung während Gültigkeitsdauer

Beim Saison-Kennzeichen für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, legt man verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf volle Monate – das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist ebenfalls möglich. Auch beim Saisonkennzeichen gelten bei Fahrten ins Ausland während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.

Rotes 07er-Kennzeichen: Einschränkungen beachten

Mit diesem roten Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet.

Mit dem 07er-Kennzeichen kann man auch im Ausland fahren, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort Anerkennungsprobleme. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Hatten Sie mit einem 07er-Kennzeichen schon Anerkennungsprobleme im Ausland? Dann schildern Sie den Oldtimer-Experten des ADAC Ihre Erfahrungen – bitte per E-Mail an klassik@adac.de

Rotes 06er-Kennzeichen: Nicht überall akzeptiert

Dieses Kennzeichen, das nicht nur auf Oldtimer beschränkt ist, bleibt gewerblichen Nutzern (Händlern, Herstellern, Werkstätten etc.) vorbehalten für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Das 06er-Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert, da der hierfür ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht dem internationalen Straßenverkehrsübereinkommen entspricht. In Österreich und in Italien wird es meist toleriert; in anderen Ländern kann die Verwendung problematisch sein.

Kurzzeit-Kennzeichen: Fernzulassung strafbar

Das Kurzzeit-Kennzeichen mit den Nummern "03" oder "04" für Probe- und Überführungsfahrten wird für maximal fünf Tage ausgestellt. Auch dieses Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert. In Dänemark, Österreich und Italien wird es aufgrund von Abkommen anerkannt, in anderen Staaten allenfalls toleriert.

Unzulässig ist die Praxis, mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese nicht erlaubte Fernzulassung kann hohe Strafen zur Folge haben.

Rallyes und Ausfahrten: Nicht alle Kennzeichen erlaubt

Für Rallyes müssen Oldtimer bei allen Fahrten auf öffentlichen Straßen eine gültige Straßenzulassung besitzen. Bei internationalen und nationalen Renn-/Rallye- und Gleichmäßigkeitswettbewerben im Rahmen der FIA/DMSB-Gruppen haben Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen), Saison-Kennzeichen (innerhalb des angegebenen Zeitraumes) und H-Kennzeichen Gültigkeit. Dagegen sind rote 06er-Händler-Kennzeichen, Kurzzeit-Kennzeichen (04er oder 03er) und Ausfuhr-Kennzeichen bei solchen Veranstaltungen nicht erlaubt.

Bei roten 07er-Kennzeichen gibt es bei sportlich orientierten Wettbewerben teilweise Zusatzbestimmungen – diese sollten vorher beim Veranstalter abgefragt werden bzw. sind in den Ausschreibungsunterlagen verzeichnet.

Mehr Infos und den kompletten ADAC Oldtimer Ratgeber mit allen Infos gibt es zum Gratis-Download unter der Rubrik Oldtimer & Youngtimer

D-Schild: Pflicht außerhalb der EU

Das genormte D-Schild (11,5 x 17,5 cm) ist nach wie vor für Pkw und Motorräder in allen Nicht-EU-Ländern Pflicht. Nur in EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen wird das kleine D im Euro-Kfz-Kennzeichen anerkannt. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen.

Eine kleinere Kennzeichengröße ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Umweltzonen in Europa: Vor der Reise informieren

Für Umweltzonen in Deutschland gelten Ausnahmeregelungen: Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen dürfen die Zonen ohne Plaketten befahren.

Fahrteinschränkungen für Oldtimer im benachbarten Ausland hatten die europäischen Oldtimer-Verbände jahrelang verhindert. Doch auch in Städten in Europa werden immer mehr verschiedene Zufahrtsbeschränkungen und -verbote eingerichtet. Teilweise ähneln diese Umweltzonen denen in Deutschland (z.B. CRIT’Air Frankreich), hinzu kommen Umweltzonen zur Senkung der Schadstoffbelastung, Zufahrtsbeschränkungen zur Verkehrsberuhigung, zeitlich begrenzt oder mit Straßenmaut. Wer mit dem Oldtimer in andere Länder reist, sollte sich im Vorfeld über die verschiedenen Regelungen informieren.

Allgemeine Infos zu City-Maut und Umweltzonen in Ländern Europas

Gezielt Infos für ihre Reisestrecke mit Routenplaner ADAC Maps. Hier unter "Infos anzeigen" und "weitere Verkehrsinformationen" Häkchen setzen bei "UWZ Umweltzonen".

Infos dazu bietet auch das ADAC Tourset.

Für Ausnahmeregelungen zu historischen Fahrzeugen auch in Europa eingesetzt haben sich der Oldtimer-Weltverband FIVA und die Historic Vehicle Group des Europäischen Parlaments in Beratungen mit der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die Leitlinien und Empfehlungen für die Einführung Städtischer Zugangsregelungen verfasst. EU-Infos zu Umweltzonen und Zufahrtsbeschränkungen*

Hinweise zum umweltbewussten Umgang mit Oldtimern bietet eine FIVA-Broschüre*

Mehr Infos rund ums Reisen mit dem Oldtimer

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.




August 05, 2020 at 04:06PM
https://ift.tt/2BYeq0y

Mit H-Kennzeichen ins Ausland: Reisen im Oldtimer - ADAC

https://ift.tt/3inXmkT
Kennzeichen
Share:

0 Comments:

Post a Comment