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Mit seiner Königstreue zu weit gegangen ist ein junger Mann aus Oberbayern. Die Polizei stoppte den Tesla-Fahrer an einer Raststätte - wo er eine kuriose Erklärung parat hatte.
- An einer bayerischen Raststätte stoppten Polizisten den „Kini von Bayern“.
- Der Tesla-Fahrer hatte Kennzeichen mit ungewöhnlichen Schriftzügen angebracht.
- Er lieferte dafür eine überraschende Erklärung.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Schleierfahnder Murnau haben am vergangenen Samstag (5. September) gegen 18.45 Uhr an der Raststätte Höhenrain (südliche Fahrtrichtung) einen „vermeintlichen König von Bayern“ kontrolliert.
Laut Pressebericht hatte der 30-Jährige aus dem Nordlandkreis vorne und hinten unzulässige Kennzeichen. Vorne an seinem Tesla (siehe Foto unten) prangte der Schriftzug „Kini“ auf dem Auto, hinten „Hansi“, jeweils auf weiß-blauem Rautenmuster.
An bayerischer Raststätte: Polizei stoppt „Kini von Bayern“ - Tesla-Fahrer liefert ungewöhnliche Erklärung
Der junge Mann gab an, dass er der König von Bayern sei und wisse, dass er die Kennzeichen nicht an seinem Tesla hätte anbringen dürfen. Unbekannt war ihm offenbar, dass jetzt ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet wird. Nach Anbringung der korrekten Kennzeichen, die er glücklicherweise dabei hatte, durfte der „Kini“ weiterfahren.
Der Tesla des „Kini von Bayern“ in standesgemäßer Lage. Zuletzt wurde das Auto jedoch von Schleiferfahndern an der Raststätte Höhenrain aufgegriffen (Archivbild).
© prviat
Die Meldung der Polizei im Wortlaut:
„Ziemlich verwundert waren die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Murnau, als sie am Samstagabend, 05.09.2020, gegen 18:45 Uhr, einen Pkw mit etwas unüblichen Kennzeichen feststellten und kontrollierten. Beide Kennzeichen waren mit dem traditionellen weiß-blauen Bayernrautenmuster bedruckt. Vorne wies das Kennzeichen die Aufschrift „Kini“ und hinten „Hansi“ auf. Der 30-jährige gab bei der anschließenden Befragung an, dass er der König von Bayern sei und wisse, dass er die selbst gestalteten Kennzeichen nicht hätte anbringen dürfen. Was er aber wohl nicht wusste, ist, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch eingeleitet werden muss. Zu seinem Glück hatte er die amtlichen Kennzeichen mit im Auto. Dem vermeintlichen König von Bayern wurde die Weiterfahrt nach deren Anbringung gestattet.“
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September 11, 2020 at 11:39AM
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