Thursday, August 6, 2020

Hohe Strafe für falsche Kennzeichen - inFranken.de

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Ohne Führerschein und mit falschen Autokennzeichen erwischte eine Polizeistreife am 9. Februar vergangenen Jahres eine Autofahrerin auf der Hofheimer Straße in Haßfurt. Die falschen Kennzeichen hatte sie von ihrem Ex-Freund erhalten. Der erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, um vor Gericht eine geringere Strafe zu erhalten. Denn neben einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 3000 Euro, verhängte die Justiz ein einmonatiges Fahrverbot, das den Automechaniker aus dem Raum Schweinfurt besonders traf.

Doch die Richterin blieb im Prozess am Amtsgericht in Haßfurt hart (die Verhandlung war wegen des Einspruchs gegen den Strafbefehl zustande gekommen). Sie rückte keinen Deut von der Strafe ab. Denn der Angeklagte ist kein Ersttäter. Vor zwei Jahren war er wegen des "Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" zu einer Geldstrafe verurteilt worden, womit er einschlägig vorbelastet ist.

Damals ließ er sich von seiner ehemaligen Freundin fahren - wohlwissend, dass sie keinen Führerschein hat. Als das Paar in eine Polizeikontrolle geriet, tauschten sie rasch die Plätze, was den Beamten jedoch nicht verborgen blieb. Damals erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen, die sich nun verdoppeln sollte.

Auf der Anklagebank gab der Beschuldigte an, seine Ex-Freundin habe ihn um die Kennzeichen gebeten. "Ich habe nicht gewusst wofür", erzählte er dem Gericht. Das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Dem Angeklagten sei als Autoexperten klar gewesen, dass die "Ex" damit fuhr. Der Staatsanwalt blieb in seinem Plädoyer daher ebenfalls bei der ursprünglichen Höhe des Strafbefehls.

Als "Riesendummheit" bezeichnete der Verteidiger die Tat seines Mandanten. Dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen. Die Ex-Freundin habe dem 27-Jährigen bereits des öfteren Ärger mit der Justiz eingebrockt, sagte der Anwalt. Das Fahrverbot gefährde den Arbeitsplatz des Angeklagten, gab er zu Bedenken und forderte, es bei einer Geldstrafe von 1500 Euro zu belassen.

Doch die Vorsitzende konnte er nicht erweichen. Der Angeklagte weise eine hohe Rückfallgeschwindigkeit auf, sagte die Richterin. Zudem sei die Ex-Freundin lange Zeit mit den falschen Kennzeichen gefahren - und das ohne Führerschein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




August 05, 2020 at 08:38PM
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