Tuesday, July 14, 2020

Ärger mit Zulassungsstelle: Gerangel um rote Kennzeichen - Onetz.de

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Armin Weiß ärgert sich über den Umgangston der Zulassungsstelle. Zwar sind die roten Kennzeichen, die der Anlass für den Streit waren, mittlerweile verlängert worden. Allerdings kritisiert der 56-Jährige die Verhältnismäßigkeit der angedrohten Maßnahmen. Das Landratsamt hält mit Sachargumenten entgegen.

Bild: Stephan Huber

Vor über drei Jahrzehnten kaufte Armin Weiß einen aussortierten Grenzschutzbus, baute ihn um und verkaufte ihn wieder. Das hat den 56-Jährigen zum Kfz-Handel gebracht. Das Unternehmen mit Sitz im Industriegebiet in Ursulapoppenricht betreibt Weiß’ Frau. Als Ehemann hilft er unentgeltlich, erklärt er. Gehandelt werden vor allem ausrangierte Beamtenfahrzeuge, die man ersteigern kann. Gelernt hat Weiß etwas ganz anderes. Er war Polizist und beim damaligen Grenzschutz in Nabburg und später in Nürnberg rund um den Hauptbahnhof tätig. 2004 folgte die Frühpension. Den Kfz-Handel betreibt das Ehepaar bereits seit 30 Jahren, zuerst in Amberg, seit 2007 im Landkreis.

"Völlig normaler Vorgang"

In diesem Jahr hat sich der Amberger ziemlich über die Zulassungsstelle geärgert. Wie Weiß erklärt, habe er rechtzeitig alle Unterlagen eingereicht, um seine roten Nummernschilder zu verlängern, die vor allem für Probefahrten genutzt werden. Die Verlängerung der Kennzeichen hakte schließlich am sogenannten Gewerbezentralregisterauszug. Weiß erklärte, diesen bei der Gemeinde Hahnbach beantragt zu haben. Seiner Aussage nach sei dieser auch an die Zulassungsstelle gesendet worden, allerdings nicht dort aufgetaucht.

Seitens des Landratsamts heißt es: „Der Zulassungsstelle des Landkreises Amberg-Sulzbach wurde eine Kopie des genehmigten Antrags aus dem Jahr 2017 (Zuteilung eines roten Kennzeichens bis 2020) vorgelegt. Zur Zuteilung eines roten Kennzeichens benötigt die Zulassungsstelle unter anderem eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, worum sich ursprünglich der Antragsteller kümmern wollte.“ Letztendlich habe die Zulassungsstelle selbst einen Gewerbezentralregisterauszug beantragt und diesen auch zeitnah erhalten. In der Folge sei der Antrag fertig bearbeitet und das rote Kennzeichen dem Antragsteller mittlerweile auch ausgehändigt worden.

Weiß echauffiert sich aber vor allem über ein Schreiben, das Anfang Juni in seinem Postkasten lag. Darin wurde er aufgefordert, die Kennzeichen zurückzugeben, weil diese abgelaufen seien. Unter anderem hieß es darin: „Falls Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der oben genannten Frist nachkommen, wären wir leider gezwungen, die Angelegenheit zur weiteren Veranlassung an die zuständige Polizeiinspektion weiterzuleiten.“ Das fand der ehemalige Polizist nach eigenen Aussagen anmaßend. „Die angedrohte Maßnahme steht in keinem Verhältnis zum Sachverhalt. Der Entzug der roten Händlerkennzeichen kommt einem Berufsverbot gleich.“ Seine Reaktion auf das Schreiben lautete damals so: „Die Kennzeichen werde ich nicht zum geforderten Termin vorlegen. Eine freiwillige Herausgabe an meine Kollegen werde ich nicht zustimmen.“ Außerdem kritisierte Weiß eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung.

Händler rückt Schilder nicht raus

In der Stellungnahme des Landratsamts heißt es, dass die Zuteilung eines (neuen) roten Kennzeichens nur möglich sei, wenn rechtzeitig vor Ablauf der Frist diverse Unterlagen vorgelegt würden. „Sollte dies nicht geschehen, ist es ein völlig normaler Vorgang, die Polizei hinzuzuziehen, da diese das Kennzeichen gegebenenfalls entstempeln muss, um eine missbräuchliche und rechtswidrige Verwendung des Kennzeichens zu unterbinden.“ Vergleichbar sei das mit einem Personalausweis, der ebenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum gültig sei, nach Ablauf seine Gültigkeit verliere und eingezogen oder entwertet werde. Für eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt es laut Landratsamt auch keine Verpflichtung. „Zumal es auch nichts zu widerrufen gibt, ein rotes Kennzeichen ist zeitlich befristet und nach Ablauf dieser Frist nicht mehr gültig.“

Die Schilder hat Weiß mittlerweile nach einem persönlichen Termin und nachdem die Zulassungsstelle den Gewerbezentralregisterauszug angefordert hat, bekommen. Die Vorgehensweise findet er aber immer noch nicht okay: „Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.“

Stephan Stark richtet alte Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Polizei wieder her. Hier geht's zum Artikel.

Hartenstein




July 14, 2020 at 03:53PM
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